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heinzo

Trainee

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1

Tuesday, November 19th 2019, 11:40am

Verdingungsordnung noch aktuell?

Hallo!!

Ich habe mir über die letzten Jahre bein eigenes Unternehmen aufgebaut, das auch ganz gut läuft. Wir arbeiten im Baubereich und sind da schon relativ bekannt in unserem Gebiet.

In der Nähe wird eine Stadthalle gebaut und ich würde gerne an der Ausschreibung dafür teilnehmen.
Als ich meinen Vater nach Richtlinien gefragt habe (er war im gleichen Bereich tätig), hat er mir die Verdingungsordnung in die Hände gedrückt.

Ist die denn überhaupt noch aktuell?
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2

Tuesday, November 19th 2019, 12:23pm

Hi!

Na das wird sicher eine spannende Zeit für dein Unternehmen, da wünsche ich dir schon mal recht viel Glück.

Die Verdingungsordnung ist tatsächlich ein überholter Begriff. Heutzutage heißt das anders: Vergabeordnung.
Die Verdingungsordnung für Bauleistungen, die du da wahrscheinlich von deinem Vater bekommen hast, heißt jetzt Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen, kurz VOB. Die damalige Verdingungsordnung für Leistungen ist somit jetzt die Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen, VOL.
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heinzo

Trainee

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3

Tuesday, November 19th 2019, 1:47pm

Ahh okay. Also kann ich das Ding wegschmeißen?
Wahrscheinlich sollte ich mir ohnehin die Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen zulegen, ich habe ja auch vor, in Zukunft öfter bei sowas mitzumachen.

Eine Frage hätte ich noch: Diese Ordnung, wie wird die denn beschlossen? Also was ist die Grundlage für den Inhalt des Buches?
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4

Tuesday, November 19th 2019, 3:35pm

Das kann ich dir auch ganz schnell beantworten: Die Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen sowie die Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen (also z.B. Lieferungen, Reparaturen, …) beruhen aus dem Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen, dem GWB, und der Vergabeverordnung, der VgV.

Aber hey, lies dir doch einfach diesen Artikel durch: https://www.ibau.de/akademie/glossar/vebeg/
Da steht das nochmal konkreter.
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heinzo

Trainee

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5

Tuesday, November 19th 2019, 5:07pm

Ja super, danke dir.
Die Seite werde ich mir später ansehen.

Aber ich werde mir jetzt auf jeden Fall mal diese drei Verordnungen, also die Vergabeverordnung, das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen und natürlich auch die Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen zu Gemüte führen.
Dann sollte ich ja ganz gut vorbereitet sein.
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